Medien Tipp:
Seit 1935 ist das Fahren im öffentlichen Nahverkehr nach § 265s StGB strafbar. Zwar folgt „nur“ eine Geldstrafe, doch ist auch diese besonders für Personen, die sich bereits die hohen Fahrkartenkosten nicht leisten konnten, nur schwer begleichbar. So folgt oftmals der Freiheitsentzug. Dies betrifft ca. 7000 Menschen pro Jahr.
In einer Folge vom ZDF Magazin Royale (9.Dezember 2021) werden auf sehr unterhaltsame Weise die widersprüchlichen Auswirkungen der derzeitigen Rechtsverordnung gezeigt.