Der § 265a StGB

Raser auf den Autobahnen riskieren Menschenleben und werden mit Geldstrafen bestraft. Fahrer ohne Fahrschein kommen ins Gefängnis, weil sie sich das Geld für eine Fahrkarte nicht leisten können.

Seit 1935 ist das Fahren im Öffentlichen Nahverkehr nach §265a StGB strafbar. Zwar folgt „nur“ eine Geldstrafe, doch ist auch diese besonders für Personen, die sich bereits die hohen Fahrkartenkosten nicht leisten konnten, nur schwer begleichbar. So folgt oftmals der Freiheitsentzug. Dies betrifft ca. 7000 Menschen pro Jahr.

Unterschreibt die Petition bei weACT! Campact zur Abschaffung 265a StGB (Erschleichen von Leistungen):

„Der Staat betreibt einen riesigen Aufwand und verschwendet viele Millionen Euro jährlich, um die Ersatzfreiheitsstrafe umzusetzen – und das, obwohl der Schaden im Einzelfall bei wenigen Euro liegt. Dieses Geld muss stattdessen in günstigeren Nahverkehr und soziale Angebote investiert werden!

Mehr dazu unter:

Link zum § 265a:

§ 265a StGB – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

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